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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bodentransport

Dies sind die Bedingungen, unter denen Krankentransporte im Sinne des Rettungsdienstrechts durchgeführt werden. Bitte beachten Sie diese Hinweise! Sie werden mit der Bestellung eines Krankentransportes Bestandteil des Beförderungsvertrages. 

 
Vorbemerkung:

Als Krankentransport wird die Beförderung eines Patienten in einem Krankentransportwagen bezeichnet, welcher entweder der medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens bedarf. Der Krankentransport ist auch dann einzusetzen, wenn ein solcher Bedarf während der Beförderung auftreten kann. Den betreuungsbedürftigen Patienten sind solche Patienten, die an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leiden, gleichgestellt. Das Krankentransportunternehmen führt ausschließlich Krankentransporte auf der Grundlage dieser Bedingungen durch.
 
§ 1 Grundsätze:

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(1) Das Krankentransportunternehmen erbringt Leistungen nach dem Rettungsdienstgesetz.

  

(2) Das Krankentransportunternehmen ist im Besitz einer Genehmigung zur Durchführung von Krankentransport

 

(3)  Die Vergütung für die durchgeführte Leistung wird mit Erreichen des Fahrzieles sofort fällig.

 

(4) Wird der Einsatz auf Rechnung vergütet, ist die Zahlung binnen 7 Tagen nach Versand der Rechnung zu zahlen. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schuldner mit der Zahlung der Vergütung
auch ohne Mahnung in Verzug tritt, wenn die Vergütung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt worden ist.

Als Zugangsdatum gilt grundsätzlich der dritte Werktag nach Versand der Rechnung.

Das Krankentransportunternehmen kann nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen, der Schuldner gerät dann mit Zugang der Mahnung in Verzug. Mahnkosten in Höhe von 25,00 € pro Anschreiben, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten gehen zulasten des Schuldners.

Gegenüber Schuldnern, die nicht Verbraucher sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins erhoben.

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(5)  Das Krankentransportunternehmen ist berechtigt, Forderungen an ein externes Rechenzentrum abzutreten. Dem Patienten entstehen hierdurch keine Zusatzkosten.

Das Unternehmen kann nur solche Daten an die zur Abrechnung hinzugezogenen Vertragspartner weitergeben, die für die Durchführung der Abrechnung zwingend erforderlich sind. 
- Entgelte für Krankentransport, Diese können individuell eingeholt bzw. erfragt werden.
 

Haftung:

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 Das Krankentransportunternehmen haftet bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.

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(6)  Für Schäden an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit haftet das Krankentransportunternehmen nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seines Inhabers, dessen gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
 
Ihre Fragen zu den Abrechnungsgrundlagen oder zu einem bestimmten Einsatz beantworten wir gern, bitte wenden Sie sich telefonisch an uns unter der vorgenannten Telefonnummer. Centraler Dispo EMT Euroambulance  Tel. +49 7144 879 74 56

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(7) Stornogebühren Auslandstransporte: Wenn der Auftrag vom Auftraggeber im Zeitraum von Auftragserteilung bis 10h vor dem Bodentransport storniert wird, werden die bis dahin entstanden Kosten plus eine Entschädigungssumme von 65% des vereinbarten Transport preises in Rechnung gestellt. Stornierungen zwischen 10 h vor Transport bis zum geplanten Start werden mit 85% des Bodentransportes zuzüglich der bis dahin entstanden Kosten in Rechnung gestellt.

Wenn der Krankenwagen bzw Rettungswagen bereits gestartet ist, wird eine Entschädigung in Höhe von 100% berechnet.

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(8) Stornogebühren Inlandstransporte: Wenn der Auftrag vom Auftraggeber im Zeitraum von Auftragserteilung bis 10h vor dem Bodentransport storniert wird, werden die bis dahin entstanden Kosten plus eine Entschädigungssumme von 5% des vereinbarten Transport preises in Rechnung gestellt. Stornierungen zwischen 10 h vor Transport bis zum geplanten Start werden mit 10% des Bodentransportes zuzüglich der bis dahin entstanden Kosten in Rechnung gestellt.

Wenn der Krankenwagen bzw Rettungswagen bereits gestartet ist, wird eine Entschädigung in Höhe von 100% berechnet.

 

(9) Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht.

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(10) Ludwigsburg ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie für alle Streitigkeiten bezüglich der Wirksamkeit dieses Vertrags, wobei die EMT Euroambulance jedoch auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

 


 

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