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Allgemeine Geschäftsbedingungen Luftransport

1. Alle genannten Preise, Beträge und Zahlungen Können in Euro oder Dollar  ausgezeichnet sein.

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2. Der angebotene Preis beinhaltet keinen Bodentransport, es sei denn, dieser wurde separat aufgeführt.

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3. Spätesten 12 Stunden vor dem geplanten Abflug bekommt die EMT Euroambulance einen schriftlichen medizinischen Bericht über den Patienten vom Auftraggeber. Falls dieser Bericht nicht rechtzeitig vorliegen kann, muss die EMT Euroambulance ggf. den Einsatz verschieben. Wenn dieser aufgrund der gesetzlich geforderten Flugdienst- und Ruhezeiten der Besatzung dann nicht mehr legal durchgeführt werden kann, wird die EMT Ambulance den Flug entweder auf ein anderes Datum verschieben oder unter Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 75% des Angebotspreises absagen, es sei denn, der Auftraggeber hat die nicht rechtzeitige Vorlage des medizinischen Berichts nicht zu vertreten. Durch die Stornogebühr werden die bei der EMT Euroambulance entstandenen Aufwendungen und Schäden ersetzt.

Die EMT Euroambulance ist berechtigt, vom Auftraggeber den Ersatz etwaiger entstehender höherer Aufwendungen und Schäden zu verlangen. Ferner ist die EMT Euroambulace berechtigt, Ersatz der Aufwendungen und Schäden vom Auftraggeber zu verlangen, die durch die Verschiebung des Fluges erforderlich werden, insbesondere Drittkosten für die Organisation von Handling, Genehmigungen und Treibstoffbereitstellung, Kosten für angefallene Dienstzeit bzw. notwendigen Austausch der Crew sowie Kosten durch die negative Auswirkung auf die geplanten nachfolgenden Einsätze, es sei denn, die EMT Euroambulance hat die Gründe für die Verschiebung zu vertreten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Verschiebung entstandenen Kosten bzw. anfallende Drittkosten werden zuzüglich einer Verwaltungspauschale von 8 % berechnet. Zusätzlich hat der Auftraggeber bei Verschiebung des Flugs eine Bearbeitungspauschale von 1500.- EUR zu tragen. Die EMT Euroambulace ist berechtigt, vom Auftraggeber den Ersatz etwaiger entstehender höherer Aufwendungen und Schäden zu verlangen.

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4. Der Transport von Passagieren, Gepäck  oder Fracht wird unter den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie – soweit diese anwendbar sind – unter den Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai 1999, des Warschauer Abkommens und der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 2027/97 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002) durchgeführt, sodass sich die Haftung der EMT Euroambulance für Personenschäden, verspätete Personenbeförderung und Gepäckschäden einschließlich der Haftungsbeschränkungen zugunsten der EMT Euroambulancel nach diesen Regelungen richten.

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5. Bei sonstigen Schäden haftet die EMT Euroambulance für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die EMT Euroambulance haftet ferner, wenn sie diese sonstigen Schäden durch eine schuldhafte Verletzung solcher Pflichten herbeigeführt hat, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wobei die Haftung der EMT Euroambulance in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Im Übrigen ist die Haftung der EMT Euroambulance für die sonstigen Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

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6. Die EMT Euroambulance übernimmt keine Verantwortung bei Zwischenfällen durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Krieg oder Sabotage.

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7. Begleitperson: Die Mitnahme einer Begleitperson muss grundsätzlich mit der Einsatzzentrale abgesprochen werden und ist vorbehaltlich der Zustimmung des Flugarztes.

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8. Passagiere sind verpflichtet, alle notwendigen Ein-und Ausreisedokumente und sonstige Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind.

Die EMT Euroambulance hat das Recht, die Beförderung von Passagieren zu verweigern, die die maßgeblichen Vorschriften und Bestimmungen nicht befolgen oder deren Urkunden und Ein- und Ausreisedokumente unvollständig sind. Die EMT Euroambulance haftet nicht für den hieraus entstehenden Schaden.

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9. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. In diesem Fall kann bei Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien oder Portugal ein von der Bank ausgestellter und übermittelter Überweisungsbeleg akzeptiert werden. Bei Kreditkartenzahlung fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 6% auf den Gesamtpreis an.

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10. Stornogebühren: Wenn der Auftrag vom Auftraggeber im Zeitraum von Auftragserteilung bis 10h vor dem Abflug storniert wird, werden die bis dahin entstanden Kosten plus eine Entschädigungssumme von 75% des vereinbarten Flugpreises in Rechnung gestellt. Stornierungen zwischen 10 h vor Abflug bis zum geplanten Start werden mit 85% des Flugpreises zuzüglich der bis dahin entstanden Kosten in Rechnung gestellt.

Wenn das Flugzeug bereits gestartet ist, wird eine Entschädigung in Höhe von 100% berechnet.

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11. Im Falle, dass die EMT Euroambulance von einem Makler/Broker im Interesse des Auftraggebers beauftragt wurde, verpflichtet sich der Makler/Broker, für die Einhaltung der Pflichten des Auftraggebers bezüglich dieses Vertrags einzustehen.

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12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Das vorstehende gilt im Falle einer Regelungslücke entsprechend.

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13. Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht.

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14. Ludwigsburg ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie für alle Streitigkeiten bezüglich der Wirksamkeit dieses Vertrags, wobei die EMT Euroambulance jedoch auch berechtigt ist, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

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